Allgemeine Geschäftsbedingungen für MoldLine
Nutzungs- und Lizenzbedingungen für Software, Lizenzen und Support
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
- Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software „MoldLine“ einschließlich ihrer Module, für Testphasen, den Lizenzserver, das Kundenkonto und den Support. Anbieter ist 3DCustomParts - Vico Wilhelm, Triftstr. 4, 14532 Stahnsdorf („Anbieter“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit der Bestellung oder dem Start einer Testphase bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss, Wiederverkäufer Paddle
- Bei Bestellung im Online-Shop ist Paddle.com Market Limited („Paddle“) Verkäufer und Vertragspartner für Kauf, Zahlung, Rechnung, Steuern und Erstattungen (Merchant of Record). Hierfür gelten ergänzend die Käuferbedingungen von Paddle, die im Bestellvorgang angezeigt werden. Die Nutzungsrechte an der Software, die Lizenz und der Support richten sich nach diesen Bedingungen; insoweit kommt mit Abschluss der Bestellung ein Vertrag zwischen Kunde und Anbieter zustande.
- Bei Bestellung auf Angebot oder Rechnung kommt der Vertrag unmittelbar mit dem Anbieter zustande, sobald der Anbieter die Bestellung bestätigt oder den Lizenzschlüssel übermittelt.
- Die Darstellung der Module und Preise auf der Webseite ist kein bindendes Angebot.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Anbieter überlässt dem Kunden die Software zur Installation auf eigenen Rechnern bzw. einem eigenen Server (Einzelplatz oder Team-Server) in der jeweils aktuellen Version. Umfang und Funktionen ergeben sich aus der gebuchten Modulauswahl und der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Die Software läuft beim Kunden. Projekt-, Zeichnungs-, Mess- und Kalkulationsdaten werden beim Kunden gespeichert und nicht an den Anbieter übertragen; ausgenommen ist die Lizenzprüfung nach § 6.
- Während der Laufzeit stellt der Anbieter Aktualisierungen (Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen) zum Herunterladen bereit. Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht. Der Anbieter kann Funktionen ändern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist und der vertragliche Kern der gebuchten Module erhalten bleibt.
- Support erfolgt per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) ohne zugesicherte Reaktionszeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Für Betriebssystem, Hardware, Netzwerk, Datenbank und deren Sicherheit beim Kunden ist der Kunde verantwortlich.
§ 4 Berechnungsergebnisse und Empfehlungen
- Schwindungswerte, Toleranzen, Prüfpläne, Kalkulationen, Werkzeugkostenschätzungen, Terminpläne, Konzeptvorschläge und Antworten der KI-Funktionen sind technische Hilfsmittel. Sie beruhen auf Eingaben, hinterlegten Tabellen und Erfahrungswerten und ersetzen nicht die fachliche Prüfung durch qualifiziertes Personal des Kunden.
- Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor Werkzeugänderungen, Angeboten, Freigaben und Erstmusterprüfungen, auf Plausibilität und Eignung für den Einzelfall.
§ 5 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im gebuchten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Einzelplatz: Die Software darf auf so vielen Rechnern genutzt werden, wie Installationen gebucht sind. Team-Server: Die Software darf auf einem Server installiert werden; die Zahl der gleichzeitig bearbeitenden Benutzer je Modul ist auf die gebuchten Plätze begrenzt (Floating-Lizenz), lesender Zugriff ist frei.
- Verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG dürfen die Software nur nutzen, wenn dies vereinbart ist.
- Der Kunde darf die Software nicht vermieten, Dritten zur Nutzung überlassen oder als Dienst für Dritte betreiben. Die Rechte aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt; im Übrigen ist eine Rückübersetzung, Bearbeitung oder Umgehung der Lizenzprüfung nicht gestattet.
- Urheberrechtsvermerke und Lizenzkennungen dürfen nicht entfernt werden. In der Software enthaltene Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die der Software beiliegen.
§ 6 Lizenzschlüssel und Lizenzprüfung
- Die Nutzung erfordert einen Lizenzschlüssel, der an eine Installation gebunden wird. Der Kunde kann Installationen im Kundenkonto freigeben und den Schlüssel auf einem anderen Rechner aktivieren.
- Online aktivierte Installationen gleichen die Lizenz regelmäßig (derzeit etwa alle 12 Stunden) mit dem Lizenzserver ab. Übertragen werden nur Lizenzschlüssel, eine zufällig erzeugte Installationskennung, die vom Kunden vergebene Bezeichnung der Installation und die Programmversion. Ohne Verbindung bleibt die Lizenz bis zu 14 Tage nutzbar.
- Für Rechner ohne Internetzugang stellt der Anbieter über das Kundenkonto Lizenzdateien zur Offline-Aktivierung bereit (Laufzeit höchstens bis Vertragsende, längstens 12 Monate je Datei).
- Der Kunde hält Lizenzschlüssel und Zugang zum Kundenkonto geheim und meldet einen Missbrauch unverzüglich.
§ 7 Testphase
- Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase gewähren, derzeit 30 Tage mit allen Modulen, einmal je Kunde. Sie endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nur durch eine gesonderte Bestellung.
- Die Testphase dient der Erprobung. Der Kunde sollte Daten aus der Testphase, die er weiter benötigt, sichern.
- Während der Testphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach § 11 Abs. 2.
§ 8 Preise, Zahlung
- Es gelten die bei Bestellung angegebenen Preise. Abonnements werden je nach Wahl monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.
- Bei Bestellungen im Online-Shop erfolgen Zahlung und Rechnungsstellung durch Paddle als Verkäufer. Paddle berechnet die Umsatzsteuer nach den für Paddle geltenden Vorschriften; maßgeblich ist der im Bestellvorgang angezeigte Gesamtbetrag.
- Bei Bestellung auf Angebot oder Rechnung unmittelbar beim Anbieter: Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; auf seinen Rechnungen wird keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt diese Voraussetzung, berechnet der Anbieter ab dann die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich und teilt dies vorher in Textform mit.
- Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Der Anbieter kann Preise für künftige Abrechnungszeiträume mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf wird in der Mitteilung hingewiesen.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter nach Mahnung mit angemessener Frist die kostenpflichtigen Module bis zum Ausgleich sperren. Der Zugang zu den Daten mit den Basisfunktionen bleibt erhalten.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Abonnements laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt werden. Bei Bestellung im Online-Shop kündigt der Kunde im Kundenkonto über das Kundenportal von Paddle.
- Zusätzliche Module oder Plätze können jederzeit gebucht werden und werden anteilig berechnet. Eine Verringerung wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Lizenzprüfung umgeht oder die Software in erheblichem Umfang über die gebuchten Rechte hinaus nutzt.
- Mit Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte an den kostenpflichtigen Modulen. Die Daten verbleiben beim Kunden und bleiben mit den Basisfunktionen zugänglich und exportierbar.
§ 10 Mängel
- Der Anbieter hält die Software während der Laufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Aktualisierung, Fehlerbehebung oder eine zumutbare Umgehungslösung.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Ansprüche bestehen nicht, soweit Mängel auf Änderungen der Software durch den Kunden, auf nicht freigegebene Systemumgebungen oder auf eine Nutzung entgegen der Dokumentation zurückgehen.
- Ein Recht zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) besteht erst, wenn dem Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Ebenso unbeschränkt haftet er für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Der Kunde ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei Datenverlust haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.
§ 12 KI-Funktionen
Optionale KI-Funktionen nutzt der Kunde nur, wenn er sie einschaltet und einen eigenen Zugang bei einem KI-Anbieter hinterlegt. Die Software sendet die jeweilige Anfrage dann unmittelbar an diesen Anbieter. Vertragspartner und datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist insoweit der Kunde; es gelten die Bedingungen des KI-Anbieters. Die Antworten sind nach § 4 zu prüfen.
§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit
- Für die Daten im Kundenkonto und die Lizenzprüfung gilt die Datenschutzerklärung.
- Erhält der Anbieter im Support Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Fernwartung oder übersandte Datenbankauszüge), geschieht dies nur auf Weisung des Kunden und nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit Zustimmung zu diesen Bedingungen vereinbart ist.
- Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, auch nach Vertragsende vertraulich.
- Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz nennen.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge und das Recht, zum Wirksamwerden zu kündigen, wird in der Mitteilung hingewiesen. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Preise sind hiervon ausgenommen.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 22.10.2026