Vertrag zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO · Bestandteil der AGB (§ 13 Abs. 2) · zum Ausdrucken und Unterschreiben, falls Sie eine unterzeichnete Fassung benötigen
zwischen dem Kunden (Verantwortlicher, „Auftraggeber“)
und 3DCustomParts - Vico Wilhelm, Triftstr. 4, 14532 Stahnsdorf (Auftragsverarbeiter, „Auftragnehmer“).
1. Gegenstand und Dauer
- Die Software MoldLine läuft beim Auftraggeber; der Auftragnehmer hat darauf im Regelbetrieb keinen Zugriff. Dieser
Vertrag regelt die Fälle, in denen der Auftragnehmer im Rahmen von Support, Fehleranalyse, Einrichtung oder
Datenübernahme auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreift, insbesondere
- bei Fernwartung, die der Auftraggeber im Einzelfall freigibt,
- bei Datenbankauszügen, Archiv-Exporten, Protokollen oder Dateien, die der Auftraggeber zur Analyse übermittelt,
- bei der Übernahme von Altdaten im Auftrag des Auftraggebers.
- Die Lizenzprüfung (Lizenzschlüssel, Installationskennung, Bezeichnung, Version) und das Kundenkonto verarbeitet der Auftragnehmer als eigener Verantwortlicher; sie sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
- Der Vertrag gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags und darüber hinaus, solange der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers verarbeitet.
2. Art, Zweck, Daten und Betroffene
| Art und Zweck | Einsicht, Speicherung, Analyse, Korrektur und Löschung ausschließlich zur Erbringung von Support, Fehlerbehebung, Einrichtung und Datenübernahme |
|---|---|
| Datenarten | Benutzerdaten (Name, Anmeldename, E-Mail, Rolle, Rechte), Protokoll- und Änderungsdaten (wer hat wann was geändert), Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei Kunden und Lieferanten, Zuordnungen von Personen zu Projekten, Aufgaben, Terminen, Messungen und Freigaben, Inhalte von Kommentaren und Dokumenten |
| Betroffene | Beschäftigte des Auftraggebers; Ansprechpartner von Kunden, Lieferanten und Dienstleistern des Auftraggebers |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht vorgesehen. Der Auftraggeber übermittelt solche Daten nicht.
3. Weisungen
- Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, auch bei Übermittlungen in Drittländer, sofern er nicht gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall teilt er dem Auftraggeber die rechtlichen Anforderungen vorher mit, sofern das Gesetz dies nicht verbietet.
- Weisungen erteilt der Auftraggeber durch diesen Vertrag, durch die Supportanfrage und im Einzelfall in Textform. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
4. Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Er trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, wenn das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
- Er unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen Betroffener (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO. Wendet sich ein Betroffener an den Auftragnehmer, leitet dieser die Anfrage unverzüglich weiter.
- Er meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
- Er verarbeitet die Daten nur in der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum.
- Ansprechpartner für den Datenschutz: Vico Wilhelm, datenschutz@moldline.de.
5. Unterauftragsverarbeiter
- Der Auftragnehmer setzt für die Leistungen nach Ziffer 1 derzeit keine Unterauftragsverarbeiter ein, soweit nicht in Anlage 2 genannt.
- Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung für weitere Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer informiert ihn mindestens vier Wochen vorher in Textform über eine beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen; kommt keine Einigung zustande, können beide Seiten den betroffenen Teil der Leistung kündigen.
- Der Auftragnehmer erlegt Unterauftragsverarbeitern vertraglich dieselben Datenschutzpflichten auf wie dieser Vertrag und haftet für deren Einhaltung.
6. Kontrollrechte
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer. Inspektionen werden mit angemessener Frist, in der Regel zwei Wochen, angekündigt und während der Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebs durchgeführt. Der Nachweis kann auch durch aktuelle Selbstauskünfte oder geeignete Zertifikate erbracht werden.
7. Löschung und Rückgabe
Der Auftragnehmer löscht übermittelte Daten und Kopien, sobald der Supportfall abgeschlossen ist, spätestens 30 Tage danach, sofern der Auftraggeber nicht vorher deren Rückgabe verlangt oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Bei Fernwartung werden keine Daten beim Auftragnehmer gespeichert, die über das für den Fall Nötige hinausgehen. Auf Verlangen bestätigt der Auftragnehmer die Löschung in Textform.
8. Haftung, Schlussbestimmungen
- Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB.
- Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
- Änderungen bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Schlussbestimmungen der AGB.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
| Vertraulichkeit | Fernwartung nur auf Anfrage des Auftraggebers, mit Sitzungsfreigabe durch ihn und unter seiner Beobachtung; keine dauerhaften Zugänge zu Systemen des Auftraggebers. Übermittlung von Dateien nur verschlüsselt (TLS bzw. verschlüsselte Archive). Arbeitsrechner des Auftragnehmers mit vollständiger Festplattenverschlüsselung, Bildschirmsperre und aktuellem Betriebssystem; Konten mit Zwei-Faktor-Anmeldung, soweit verfügbar. Zugriff auf Supportdaten nur durch die mit dem Fall befassten Personen. |
|---|---|
| Integrität | Supportdaten werden nicht verändert, außer auf Weisung (z. B. Korrektur einer Datenbank); Änderungen werden im Supportfall dokumentiert. Die Software protokolliert Änderungen in ihrem Änderungsverlauf beim Auftraggeber. |
| Verfügbarkeit | Supportdaten werden getrennt von anderen Daten je Supportfall abgelegt und nicht in allgemeine Datensicherungen aufgenommen; die Originaldaten verbleiben beim Auftraggeber. |
| Trennung | Daten verschiedener Auftraggeber werden in getrennten Verzeichnissen je Supportfall verarbeitet und nicht zusammengeführt. |
| Löschung | Löschung nach Ziffer 7; Kalenderfrist je Supportfall. |
| Überprüfung | Jährliche Überprüfung dieser Maßnahmen und Anpassung an den Stand der Technik. |
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe | E-Mail-Postfach, in dem Supportanfragen und übersandte Dateien eingehen | Deutschland |
Firma:
3DCustomParts - Vico Wilhelm
Stand: 22.10.2026